Grundsätzlich kann man zwischen der Zahnextraktion und der chirurgischen Zahnentfernung unterscheiden. Bei der Extraktion (lat. extrahere = herausziehen) wird der Zahn mit einer Zange oder einem Hebel entfernt. Die operative Zahnentfernung wird meist bei sehr tief zerstörten oder gebrochenen Zähnen notwendig. Man bezeichnet sie auch als operative Aufklappung, weil hierbei das den betreffenden Zahn umgebende Zahnfleisch vom Knochen abgehoben und zur Seite geklappt wird. Anschließend kann die Zahnwurzel im Knochen freigelegt und entfernt werden. Nach einer Wundsäuberung wird das Zahnfleisch in einer bestimmten Technik so vernäht, dass die gesamte Wundfläche geschützt ist und ausheilen kann.
Die Wurzelspitzenresektion ist ein chirurgischer Eingriff, der zur Erhaltung eines beherdeten (entzündeten) Zahnes dient. Der häufigste Grund ist die apikale Parodontitis, eine Entzündung im Kieferknochen, der die Wurzelspitze eines nervtoten Zahnes umgibt. Da im tiefsten Teil der Zahnwurzel oft Nervkanalabzweigungen existieren, die auch bei korrekter Wurzelbehandlung einen Entzündungsprozess auslösen können, wird bei diesem Eingriff die Wurzelspitze entfernt (=reseziert). Um die Wurzelspitze zu erreichen, wird das Zahnfleisch vom zahnumgebenden Knochen weggeklappt und ein kleines Loch in den Kieferknochen bis an die Wurzelspitze heran gebohrt. Nach Entfernung der Wurzelspitze und ggf, Versiegelung des Wurzelkanals wird das Zahnfleisch seiner natürlichen Form entsprechend wieder vernäht. |
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Die Entscheidung zur Weisheitszahnentfernung ergibt sich meist aus einer wiederkehrenden Entzündungssymptomatik des teilweise (partiell retiniert) oder vollständig (impaktiert) im Knochen liegenden Zahnes. Das operative Vorgehen ist ähnlich wie bei der operativen Aufklappung zur Zahnentfernung und richtet sich im einzelnen nach der genauen Lage des Zahnes, welche vorher anhand einer Röntgenaufnahme bestimmt wurde.
Chirurgische Implantation Die zahnärztliche Implantologie dient zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen auf künstlichen in den Kieferknochen eingepflanztes Zahnwurzeln (Implantaten). In einem schonenden Operationsverfahren wird das Implantat in den Knochen eingepflanzt. Nach einer Einheilzeit von einigen Wochen bis Monaten erfolgt die Freilegung des unter dem Zahnfleisch ruhenden Implantates. Auf das Implantat wird nun eine kleine Hülse aufgeschraubt, um die sich das Zahnfleisch in der nächsten Zeit natürlich ausformen kann. Einige Wochen später wird dann der prothetische Ersatz auf dem Implantat verankert. |